page_banner

Internationaler Luftverkehr

1: Versender

1: Füllen Sie die elektronische Versandakte aus, dh die detaillierten Informationen der Ware: Name der Ware, Stückzahl, Gewicht, Größe des Containers, Name, Adresse, Telefonnummer, Versandzeit des Bestimmungsortes und der Empfänger des Bestimmungsortes, Name, Telefonnummer und Anschrift des Absenders.

2: Erforderliche Zollanmeldungsdaten:

A: Liste, Vertrag, Rechnung, Handbuch, Verifizierungsblatt usw.

B: Füllen Sie die Deklarationsvollmacht aus, versiegeln und versiegeln Sie ein Blankoschreiben zur Sicherung während des Deklarationsprozesses und legen Sie es dem eingelieferten Zollagenten oder Zollagenten zur Bearbeitung vor.

C: Bestätigen Sie, ob ein Import- und Exportrecht besteht und ob für Produkte ein Kontingent erforderlich ist.

D: Je nach Verkehrsart sind die oben genannten oder sonstige erforderliche Unterlagen dem beauftragten Spediteur oder Zollagenten zur Bearbeitung zu übergeben.

3: Auf der Suche nach Spediteuren: Die Versender können die Spediteure frei wählen, sie sollten jedoch geeignete Agenturen in Bezug auf Frachtraten, Dienstleistungen, Spediteurstärke und After-Sales-Service auswählen.

4: Anfrage: Verhandeln Sie den Frachttarif mit dem ausgewählten Spediteur. Das Preisniveau für den Luftverkehr ist unterteilt in: MN+45+100+300+500+1000

Aufgrund der unterschiedlichen Leistungen der Fluggesellschaften sind auch die Frachtraten zu Spediteuren unterschiedlich. Generell gilt: Je höher die Gewichtsstufe, desto günstiger der Preis.

 

2: Speditionsunternehmen

1: Vollmacht: Nachdem der Versender und der Spediteur den Beförderungspreis und die Leistungsbedingungen festgelegt haben, wird der Spediteur dem Absender ein Blanko „Ermächtigungsschreiben für den Warenversand“ ausstellen und der Absender wird dieses Vollmachtsschreiben wahrheitsgemäß ausfüllen und per E-Mail oder an den Spediteur zurücksenden.

2: Warenkontrolle: Der Spediteur prüft, ob der Inhalt der Vollmacht vollständig ist (unvollständig oder nicht normgerecht ist zu ergänzen), erkennt, ob die Waren kontrolliert werden müssen, und hilft bei der Handhabung der Waren, die überprüft werden müssen inspiziert.

3: Buchung: Gemäß der „Vollmacht des Absenders“ bestellt der Spediteur Raum bei der Fluggesellschaft (oder der Absender kann die Fluggesellschaft benennen) und bestätigt dem Kunden den Flug und die relevanten Informationen.

4: Ware abholen

A: Selbstbelieferung durch Versender: Der Spediteur übergibt dem Versender das Wareneingangsblatt und die Lagerzeichnung unter Angabe der Luftverkehrsleitzahl, Telefonnummer, Lieferadresse, Uhrzeit etc. Damit die Ware rechtzeitig und genau.

B: Warenannahme durch den Spediteur: Der Absender teilt dem Spediteur eine bestimmte Empfangsadresse, Kontaktperson, Telefonnummer, Uhrzeit und andere relevante Informationen mit, um die rechtzeitige Einlagerung der Ware zu gewährleisten.

5: Abrechnung der Transportkosten: Beide Parteien bestimmen, wann sie die Ware nicht erhalten haben:

Vorauskasse: Zahlung vor Ort zu Zahlung: Zahlung nach Bestimmungsort

6: Transportmodus: Direkt-, Luft-Luft-, Seeluft- und Landluftverkehr.

7: Frachtzusammensetzung: Luftfracht (je nach Frachttarif zwischen Spediteur und Absender), Konnossementgebühr, Zollabfertigungsgebühr, Dokumentengebühr, Treibstoffzuschläge und Kriegsrisiko (abhängig von Airline-Gebühren), Bodenabfertigungsgebühr der Frachtstation, und andere sonstige Gebühren, die aufgrund unterschiedlicher Fracht anfallen können.

 

3: Flughafen/Flughafenterminal

1. Tally: Der Spediteur erstellt bei der Anlieferung der Ware an der entsprechenden Frachtstation das Hauptetikett und das Unteretikett entsprechend der Frachtbriefnummer der Fluggesellschaft und klebt sie auf die Ware, um die Identifizierung des Eigentümers zu erleichtern, Spediteur, Frachtstation, Zoll, Fluggesellschaft, Warenkontrolle und Empfänger im Abgangs- und Bestimmungshafen.

2. Verwiegung: Die etikettierte Ware ist der Ladestation zur Sicherheitskontrolle, Verwiegung und Vermessung der Ware zur Berechnung des Volumengewichts zu übergeben. Anschließend trägt die Ladestation das tatsächliche Gewicht und Volumengewicht der gesamten Ware in die „Eingabe- und Wiegeliste“ ein, stempelt „Sicherheitsprüfsiegel“, „Versandsiegel fällig“ und unterschreibt zur Bestätigung.

3. Frachtbrief: Der Spediteur trägt gemäß der „Wiegeliste“ der Frachtstation alle Frachtdaten in den Luftfrachtbrief der Fluggesellschaft ein.

4. Sonderbehandlung: Aufgrund der Bedeutung und Gefährlichkeit der Ware sowie der Versandbeschränkungen (wie Übergröße, Übergewicht usw.) verlangt das Frachtterminal, dass der Vertreter des Frachtführers die Anweisungen vor der Einlagerung überprüft und unterschreibt.

 

4: Warenkontrolle

1: Dokumente: Der Versender muss eine Liste, Rechnung, einen Vertrag und eine Kontrollbewilligung (vom Zollagenten oder Spediteur zur Verfügung gestellt) ausstellen.

2: Vereinbaren Sie einen Termin mit der Warenkontrolle für die Inspektionszeit.

3: Inspektion: Das Commodity Inspection Bureau entnimmt Warenproben oder bewertet sie vor Ort, um Audit-Schlussfolgerungen zu ziehen.

4: Freigabe: Nach bestandener Inspektion wird das Commodity Inspection Bureau eine Bescheinigung auf dem "Inspection Request Letter" ausstellen.

5: Die Warenkontrolle wird gemäß den Überwachungsbedingungen des "Warencodes" verschiedener Waren durchgeführt.

 

5: Zollagent

1: Entgegennahme und Zustellung von Dokumenten: Der Kunde kann den Zollagenten wählen oder den Spediteur mit der Deklaration beauftragen, in jedem Fall jedoch alle vom Versender erstellten Zollanmeldungsmaterialien zusammen mit dem "Wiegeblatt" der Ladestation, und der Original-Luftfrachtbrief der Fluggesellschaft sind dem Zollagenten rechtzeitig zu übergeben, um die fristgerechte Zollanmeldung sowie die frühzeitige Zollabfertigung und den Transport der Waren zu erleichtern.

2: Voranmeldung: Die Zollanmeldungsbank sortiert und verbessert gemäß den oben genannten Dokumenten alle Zollanmeldungsdokumente, gibt die Daten in das Zollsystem ein und führt eine Vorprüfung durch.

3: Deklaration: Nach bestandener Vorerfassung kann das förmliche Deklarationsverfahren durchgeführt und alle Unterlagen dem Zoll zur Prüfung vorgelegt werden.

4: Lieferzeit: je nach Flugzeit: Die am Mittag zu deklarierenden Frachtdokumente sind dem Zollspediteur spätestens vor 10:00 Uhr zu übergeben; die am Nachmittag zu deklarierenden Frachtdokumente sind dem Zollspediteur spätestens vor 15:00 Uhr zu übergeben .

 

6: Zoll

1: Überprüfung: Der Zoll überprüft die Waren und Dokumente gemäß den Daten der Zollanmeldung.

2: Kontrolle: Stichprobenkontrolle oder Eigenkontrolle durch Spediteure (auf eigene Gefahr).

3: Besteuerung: nach Art der Ware,